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Man lernt, um zu leben. Man lebt nicht, um zu lernen.

Bruno Bettelheim

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Die Ausbildung

Die Ausbildung soll die Kompetenzen vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Die Auszubildenden werden befähigt, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens sowie auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse die beruflichen Aufgaben zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen sowie das Ergebnis zu beurteilen. Während des Unterrichts ist die Entwicklung der zur Ausübung des Pflegeberufs erforderlichen personalen Kompetenz einschließlich der Sozialkompetenz und der Selbständigkeit zu fördern.

Die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann beginnt regulär im Frühjahr und Herbst eines Jahres. Die Ausbildung endet nach 3 Jahren mit dem Abschluss zur/m staatlich anerkannten Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung mit insgesamt 2.100 Unterrichtsstunden umfasst folgende Kompetenzbereiche:

  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung mit 2.500 Stunden soll insbesondere dazu befähigen, die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

  1. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  3. Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  4. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  5. Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  6. Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  7. Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  8. Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen,
  9. Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Die praktische Ausbildung dient dazu, die im theoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen, zu erweitern und in der beruflichen Praxis anzuwenden.

Perspektiven

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können Sie später vielfältige Möglichkeiten der Weiterbildung nutzen und unterschiedliche Qualifikationen erwerben, z.B.: Weiterbildung zur Leitung einer Station/eines Wohnbereiches oder Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter. Studiengänge in den Bereichen Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft bieten interessante berufliche Perspektiven.

Bewerbungen

Bewerbungen werden jederzeit entgegengenommen. Nach Eingang werden Ihre Unterlagen sofort bearbeitet. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

Kath. Bildungszentrum
für Gesundheits- und Pflegeberufe gGmbH
Turmstr. 2
58099 Hagen

Insgesamt sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich:

Natürlich sind wir gerne telefonisch bereit, Fragen zu beantworten. Sie erreichen uns unter der Nummer (02331) 34946-0.

Zugangsvoraussetzungen

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

  1. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  2. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, bzw. einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen bzw. erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer

oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes.


Kosten / Ausbildungsvergütung

In der Regel erfolgt die Finanzierung durch den Träger der praktischen Ausbildung und der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist tarifvertraglich geregelt und beträgt zurzeit:

im 1. Ausbildungsjahr: 1.165,69 EUR (brutto)

im 2. Ausbildungsjahr: 1.227,07 EUR (brutto)

im 3. Ausbildungsjahr: 1.328,38 EUR (brutto)

Der Urlaubsanspruch und die Arbeitszeiten richten sich nach den gültigen tarifrechtlichen Bedingungen.

Für Anspruchsberechtigte nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch III) wird die Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Erhalten Interessierte Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch), so können die Kosten von dem Jobcenter / der optierenden Kommune übernommen werden.

Ansprechpartner